Das Welterbe (eng. World Heritage) ist eine Initiative der
UNESCO1 zum Schutz weltweit einzigartiger
menschlicher Kulturleistungen und Naturphänomen. Derzeit sind auf
der Liste des Welterbes 851 Stätten aus 141 Nationen vereint.
In die Liste werden Stätten aufgenommen, die einen "außergewöhnlichen
universellen Wert" besitzen. Über die Aufnahme entscheidet
ein von der UNESCO eingerichtetes zwischenstaatliches Komitee, dass
jährlich (meist im Juli) zusammentrifft. Vorschlagsberechtigt sind
hierfür alle Staaten, da die Erhaltung "unter die Obhut der
gesamten Menschheit" fällt. Grundlage hierfür ist das
Übereinkommen
zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt.
Das Welterbe besteht aus dem Weltkulturerbe und dem
Weltnaturerbe. Wärend dem Weltkulturerbe 660 Stätten
angehören, sind auf der Liste des Weltnaturerbes gerade mal 166
Stätten verzeichnet. Weitere 25 Denkmäler gehören sowohl
dem Weltkulturerbe als auch dem Naturerbe an.
Mit der Unterzeichnung der Welterbekonvention verpflichtet sich jede
Nation dazu, die innerhalb seiner Grenzen gelegenen Stätten des
Weltkulturerbes zu schützen und für zukünftige Generationen
zu erhalten.
33 Kultur- und Naturstätten werden von der UNESCO auf einer roten
Liste, der "Liste des Welterbes in Gefahr" geführt. Diese
Stätten werden durch Naturkatastrophen, Krieg, städtebauliche
Vorhaben oder private Großvorhaben bedroht.
Um von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt zu werden, muss das
schutzwürdige Objekt mindestens eines der folgenden Kriterien aufweisen:
Kriterien für Kulturgüter:
Das Objekt...
ist eine einzigartige künstlerische Leistung, ein Meisterwerk
des schöpferischen Geistes,
hat während einer Zeitspanne oder in einem Kulturgebiet der
Erde beträchtlichen Einfluss auf die Entwicklung der Architektur,
der Großplastik oder des Städtebaus und der Landschaftsgestaltung
ausgeübt,
stellt ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches
Zeugnis einer untergegangenen Zivilisation oder Kulturtradition dar,
ist ein herausragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden oder
architektonischen Ensembles oder einer Landschaft, die (einen) bedeutsame(n)
Abschnitt(e) in der menschlichen Geschichte darstellt,
stellt ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen
Siedlungsform oder Landnutzung dar, die für eine bestimmte Kultur
(oder Kulturen) typisch ist, insbesondere wenn sie unter dem Druck unaufhaltsamen
Wandels vom Untergang bedroht wird,
ist in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen, lebendigen
Traditionen, mit Ideen oder mit Glaubensbekenntnissen, mit künstlerischen
oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller
Bedeutung verknüpft. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses
Kriterium die Aufnahme in die Liste nur unter außergewöhnlichen
Umständen oder in Verbindung mit anderen Kriterien rechtfertigen
kann.)
Kriterien für Naturgüter:
Das Objekt...
- stellt ein außergewöhnliches Beispiel bedeutender Abschnitte
der Erdgeschichte dar, eingeschlossen biologische Evolutionen, bedeutende
im Gang befindliche geologische Prozesse in der Entwicklung von Landformen
oder bedeutende geomorphologische oder physiogeographische Formen,
- liefert ein außergewöhnliches Beispiel von im Gang befindlichen
ökologischen und biologischen Prozessen in der Evolution und
Entwicklung von terrestrischen, Frischwasser-, Küsten- und marinen
Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften,
- stellt eine überragende Naturerscheinung oder ein Gebiet von
außergewöhnlicher natürlicher Schönheit und ästhetischer
Bedeutung dar,
- enthält die bedeutendsten und typischsten natürlichen
Lebensräume für in-situ Schutz von biologischer Diversität,
einschließlich solcher bedrohter Arten, die aus wissenschaftlichen
Gründen von außergewöhnlichem universellem Wert sind.
1UNESCO: United Nations Educational
Scientific and Cultural Organisation